Allgemeine Verkaufsbedingungen
Artikel 1 – Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen bilden gemäß Artikel L 441-1 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) die alleinige Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien hinsichtlich des Verkaufs von Dienstleistungen und Produkten durch die Gesellschaft FLD TECH.
Sie haben zum Gegenstand, die Bedingungen festzulegen, unter denen die Gesellschaft FLD TECH, der „Lieferant", den Käufern, nachstehend die „Kunden" oder der „Kunde", gegebenenfalls über Abonnements, nachstehend die „Abonnements" oder „Abonnement", die folgenden Dienstleistungen erbringt: IT-Dienstleistungen, Folierung (Covering), Wartung, Installation, Reinigung, Anfahrt, Vermietung, Reparatur (durch Austausch von Teilen gegen Teile desselben Modells, neu oder gebraucht, in gutem Betriebszustand), Garantie, nachstehend die „Dienstleistungen" oder die „Dienstleistung", die sich auf automatisierte Lebensmittelautomaten beziehen, nachstehend die „Automaten" oder der „Automat", sowie die folgenden Produkte: Automaten, Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien für die Automaten, nachstehend bezeichnet als die „Produkte" oder das „Produkt".
1.1 Die anfänglichen Abonnements für IT-Dienstleistungen sind die folgenden:
- Abonnement Essentiel Box, das umfasst: eigenständige Internetverbindung zu Lasten des Kunden, Bankschnittstelle, Zugang zu WebPilot (1), Listung in der click&collect-Anwendung mit der Möglichkeit des Online-Verkaufs (2), Hotline,
oder
- Abonnement Essentiel 4G, das umfasst: Internetverbindung über eine vom Lieferanten bereitgestellte SIM-Karte, Bankschnittstelle, Zugang zu WebPilot (1), Listung in der click&collect-Anwendung (2, mit der Möglichkeit des Online-Verkaufs), Hotline.
(1) WebPilot ist die dedizierte Anwendung, die es dem Kunden für jeden Automaten ermöglicht, die Verwaltung, die Bestandsverfolgung, die Rückverfolgbarkeit, die Buchhaltung, die Inventur, die Wiederbefüllung, die Verkaufsstatistiken und die Verkaufsaktionen vorzunehmen.
(2) Die click&collect-Anwendung ermöglicht es den Kunden der Kunden, nachstehend die „Verbraucher", die Automaten zu lokalisieren und, falls der Kunde die Option abonniert, click&collect-Bestellungen der vom Kunden verkauften Produkte aufzugeben.
Der Online-Verkauf durch den Kunden über die click&collect-Anwendung ist eine Option, die Gebühren unterliegt, die von der Zahlungsplattform STRIPE erhoben werden, einem Partner des Lieferanten, mit dem der Kunde eine eigene vertragliche Beziehung eingeht und die sich richtwerthalber zum 1. Januar 2025 belaufen auf:
| Zahlungsmittel | Gebühren auf Verkäufe inkl. MwSt. |
|---|---|
| Europäische Visa / MasterCard | 2,2 % + 0,25 € pro erfolgreicher Transaktion |
| Nichteuropäische Visa / MasterCard | 3,9 % + 0,25 € pro erfolgreicher Transaktion |
| American Express | 3,9 % + 0,25 € pro erfolgreicher Transaktion |
Es wird klargestellt, dass das Abonnement für anfängliche Dienstleistungen für einen gebrauchten Automaten (von einem anderen Kunden gekauft) erst nach einer WebPilot-Migration abgeschlossen werden kann, die Gegenstand eines gesonderten Kostenvoranschlags und einer gesonderten Rechnung sein wird.
Jedes Abonnement wird für einen (1) einzigen Automaten abgeschlossen; ist der Kunde Eigentümer mehrerer Automaten, muss er so viele anfängliche Abonnements abschließen, wie er Automaten besitzt.
1.2. Optionale Dienstleistungsabonnements pro Automat, im französischen Mutterland außer Korsika, nach Wahl:
-
Abonnement Smart mobilité, das umfasst: Anfahrtskosten der Techniker bei jedem Einsatz, bis zu drei (3) Einsätzen pro Jahr, sowie einen Rabatt von 10 % auf Ersatzteile. Es wird klargestellt, dass, wenn ein Kunde mehrere Automaten mit Smart-mobilité-Abonnement besitzt, die Gesamtzahl der Einsätze (3 x Anzahl der Automaten) wahlweise auf alle abonnierten Automaten des Kunden verteilt werden kann.
-
Abonnement Full tech, das umfasst: Garantie auf den Automaten, ausgenommen Getränkeautomaten, Baguette-Automaten, Snacking-Automaten und Schließfach-Automaten, auf Teile und Arbeitskosten (ausgenommen Bildschirm, Computer und Zahlungssystem), ausgenommen Anfahrtskosten, ab dem Datum des Abschlusses des besagten Abonnements. Der Abschluss dieses Abonnements erfolgt vorbehaltlich einer positiven Diagnose seitens des Lieferanten und gegebenenfalls einer Instandsetzung des Automaten, die beide Gegenstand eines gesonderten Kostenvoranschlags und einer gesonderten Rechnung sein werden.
-
Abonnement Premium, das umfasst: Garantie auf den Automaten auf Teile und Arbeitskosten (ausgenommen Bildschirm, Computer und Zahlungssystem) sowie Anfahrtskosten (bis zu drei (3) Anfahrten pro Jahr), ab dem Datum des Abschlusses des besagten Abonnements. Der Abschluss dieses Abonnements erfolgt vorbehaltlich einer positiven Diagnose seitens des Lieferanten und gegebenenfalls einer Instandsetzung des Automaten, die beide Gegenstand eines gesonderten Kostenvoranschlags und einer gesonderten Rechnung sein werden.
1.3. Anwendung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ohne Einschränkung oder Vorbehalt für alle vom Lieferanten mit Kunden derselben Kategorie geschlossenen Verkäufe, ungeachtet etwaiger Klauseln, die in den Dokumenten des Kunden enthalten sein können, insbesondere seiner allgemeinen Einkaufsbedingungen.
Jede in welcher Form auch immer beim Lieferanten aufgegebene Bestellung von Dienstleistungen oder Produkten bewirkt von Rechts wegen die Annahme dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Kunden, die Vorrang vor jeder in den Bestellscheinen oder jedem Dokument des Kunden vorgesehenen Klausel haben.
Die in den Katalogen, Prospekten und Preislisten des Lieferanten enthaltenen Angaben sind unverbindlich und können jederzeit geändert werden.
Der Lieferant ist berechtigt, an diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen alle ihm nützlich erscheinenden Änderungen vorzunehmen.
In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften behält sich der Lieferant das Recht vor, je nach den mit dem Kunden geführten Verhandlungen von bestimmten Klauseln dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen abzuweichen, indem er Besondere Verkaufsbedingungen aufstellt.
Artikel 2 – Bestellungen
Verkäufe sind erst nach ausdrücklicher und schriftlicher Annahme der Bestellung des Kunden durch den Lieferanten verbindlich. Die Bestätigung der Annahme der Bestellung des Kunden durch den Lieferanten wird durch die Erstellung eines vom Kunden unterzeichneten Kostenvoranschlags belegt. Im Falle der Nichtverfügbarkeit des bestellten Produkts wird der Kostenvoranschlag automatisch hinfällig und von Rechts wegen annulliert, ohne dass dem Kunden eine Entschädigung zusteht. Der Lieferant wird den Kunden so bald wie möglich über diese Nichtverfügbarkeit informieren; eine etwaige vom Kunden geleistete Anzahlung wird unverzüglich erstattet. Bei einem Automaten kann die Feststellung der Nichtverfügbarkeit bis zum Datum seiner Inbetriebnahme erfolgen.
Darüber hinaus verfügt der Lieferant über elektronische Bestellmittel (einschließlich Annahme und Bestätigung) (E-Shop), die es dem Kunden ermöglichen, bestimmte Produkte (insbesondere Verbrauchsmaterialien) unter den besten Bedingungen hinsichtlich Bequemlichkeit und Schnelligkeit zu bestellen. Bei ausschließlich im E-Shop aufgegebenen Bestellungen wird die Registrierung einer Bestellung im E-Shop des Lieferanten vollzogen, wenn der Kunde diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die allgemeinen Nutzungsbedingungen annimmt, indem er das hierfür vorgesehene Kästchen ankreuzt und seine Bestellung bestätigt. Diese Bestätigung impliziert die Annahme der Gesamtheit dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen und der allgemeinen Nutzungsbedingungen des E-Shops des Lieferanten und stellt einen Beweis des Kaufvertrags dar.
Die Berücksichtigung der Bestellung und deren Annahme werden durch die Versendung einer E-Mail bestätigt. Die im EDV-System des Lieferanten gespeicherten Daten stellen den Beweis sämtlicher mit dem Kunden geschlossenen Transaktionen dar.
Dienstleistungsabonnements sind erst nach ausdrücklicher und schriftlicher Annahme der Abonnementbestellung des Kunden durch den Lieferanten verbindlich. Die Bestätigung der Annahme des Abonnements des Kunden durch den Lieferanten wird durch die Erstellung eines vom Kunden unterzeichneten Abonnement-Anmeldeformulars belegt. Etwaige vom Kunden gewünschte Abonnementänderungen werden nur berücksichtigt, wenn sie mindestens dreißig (30) Tage vor dem nächsten Abrechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden, nachdem der Kunde ein das ursprüngliche Formular berichtigendes Formular unterzeichnet hat.
Artikel 3 – Bindung und Laufzeit des Abonnements
3.1 Die anfänglichen Dienstleistungsabonnements
Die anfänglichen Dienstleistungsabonnements werden ab dem Datum der Erbringung der Dienstleistung durch den Lieferanten für die Dauer eines (1) Jahres abgeschlossen, das sich stillschweigend verlängert.
3.2 Die optionalen Dienstleistungsabonnements
Die optionalen Dienstleistungsabonnements werden ab dem auf dem Abonnementformular angegebenen Datum des Inkrafttretens für die Dauer eines (1) Jahres abgeschlossen, das sich stillschweigend verlängert. Dieser Zeitraum stellt eine feste und unwiderrufliche Bindung dar, während der sich der Kunde verpflichtet, sämtliche im Vertrag vorgesehenen Zahlungen zu leisten.
Artikel 4 – Kündigung der Abonnements
Dienstleistungsabonnements können vom Kunden und vom Lieferanten schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei (2) Monaten vor Ablauf des laufenden Vertragszeitraums gekündigt werden, außer in den ausdrücklich gesetzlich vorgesehenen Fällen sowie im Falle der Veräußerung oder endgültigen Stilllegung des Automaten, auf den sich das Abonnement bezieht, wobei klargestellt wird, dass jeder begonnene Monat vollständig geschuldet ist.
Jeder Antrag auf vorzeitige Kündigung außerhalb der oben genannten Fälle führt zur sofortigen Fälligkeit einer Kündigungsentschädigung in Höhe von 100 % der bis zum Ende des Bindungszeitraums noch geschuldeten Monatsraten. Diese Entschädigung ist zum Zeitpunkt der Kündigung vollständig fällig und kann nicht gestaffelt werden. Der Kunde erkennt an, dass diese Entschädigung den angemessenen Ausgleich des dem Lieferanten durch die vorzeitige Kündigung entstandenen Schadens darstellt. Jeder Antrag auf vorzeitige Kündigung muss vom Kunden schriftlich gestellt werden.
Ungeachtet der Bestimmungen über die Bindungsdauer und die Strafen bei vorzeitiger Kündigung kann jede Partei den Abonnementvertrag von Rechts wegen kündigen, wenn die andere Partei in schwerwiegender oder wiederholter Weise gegen eine ihrer wesentlichen Pflichten verstößt.
Im Falle eines Verstoßes des Lieferanten gegen seine vertraglichen Pflichten muss der Kunde den festgestellten Verstoß zunächst per Einschreiben mit Rückschein anzeigen und den Lieferanten in Verzug setzen, diesen Verstoß innerhalb einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen ab Erhalt der besagten Anzeige zu beheben. Besteht der Verstoß nach Ablauf dieser Frist fort, kann der Kunde den Vertrag ohne Kündigungsfrist und ohne die bis zum Ende des ursprünglich abgeschlossenen Bindungszeitraums noch laufenden Monatsraten zu schulden kündigen.
Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere im Falle eines nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Versendung einer Inverzugsetzung behobenen Zahlungsverzugs oder im Falle einer betrügerischen Nutzung der Dienstleistungen, kann der Lieferant den Vertrag von Rechts wegen kündigen. In diesem Fall werden die bis zum Ende des Bindungszeitraums noch geschuldeten Beträge als Schadensersatz sofort fällig.
Die Kündigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, führt zur sofortigen Deaktivierung des Zugangs zu den mit dem Abonnement verbundenen Dienstleistungen, unbeschadet des Schadensersatzes, den die geschädigte Partei verlangen kann.
Artikel 5 – Unterstützung – Hotline
Der Lieferant gewährleistet einen Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturdienst der Automaten unter den folgenden Bedingungen:
Eine telefonische Unterstützung, Hotline, die zur Diagnose von Störungen oder Fehlfunktionen der Automaten nützlich ist, steht montags bis freitags von 8:30 bis 20:00 Uhr und samstags bis sonntags sowie an Feiertagen von 9:30 bis 12:30 Uhr und dann von 13:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen, um die Hotline zu erreichen; die Terminanfrage erfolgt per E-Mail an die folgende Adresse: sav@fldtech.fr oder über den elektronischen Kalender zur telefonischen Terminvereinbarung, der den Kunden auf der Website https://www.fldtech.fr/ unter der Registerkarte „E-boutique" / Registerkarte „Rendez-vous" zur Verfügung gestellt wird.
Jeder Einsatz unterliegt der vorherigen Erstellung eines Kostenvoranschlags durch den Lieferanten und der Annahme durch den Kunden; der Einsatz ist an die Bezahlung des besagten Kostenvoranschlags gebunden.
Reparaturen, auch im Rahmen einer Garantie, werden durch den Austausch von Teilen gegen Teile desselben Modells, neu oder gebraucht, in gutem Betriebszustand durchgeführt.
Der Lieferant kann in keinem Fall für die Unmöglichkeit der Lieferung von Ersatzteilen haftbar gemacht werden, insbesondere aufgrund der Einstellung der Herstellung durch die ursprünglichen Hersteller oder Lieferanten, der technologischen Veralterung oder aus jedem anderen von seinem Willen unabhängigen Grund.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen wird sich der Lieferant bemühen, dem Kunden im Rahmen des Möglichen geeignete Alternativlösungen anzubieten, ohne dass dies eine Erfolgspflicht darstellt.
Im Falle einer Störung, einer Fehlfunktion, einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit oder eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls eines Automaten, gleich aus welchem Grund, verpflichtet sich der Lieferant lediglich, sein Bestmögliches zu tun, um innerhalb einer angemessenen Frist ab der Benachrichtigung des Kunden einzugreifen, vorbehaltlich technischer Zwänge sowie der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und des Zugangs zum Automaten.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass:
-
der Lieferant keine Entschädigung oder Preisminderung für einen Betriebsausfall, Margenverlust, Umsatzverlust, Verlust von Kundschaft oder allgemeiner für jeden indirekten oder Folgeschaden gewährt, der sich aus der Nichtverfügbarkeit des Automaten ergibt;
-
der Kunde verzichtet ausdrücklich auf jede diesbezügliche Forderung, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Arglist des Lieferanten, in den gesetzlich zulässigen Grenzen.
Schulungen zur Nutzung des Automaten können auf Anfrage organisiert werden und sind Gegenstand einer gesonderten Rechnung zum geltenden Tarif.
Der Lieferant bietet ebenfalls Dienstleistungen an, die Gegenstand eines gesonderten Kostenvoranschlags und einer gesonderten Rechnung sind.
Um das einwandfreie technische Funktionieren des Automaten zu gewährleisten, stellt der Lieferant den Kunden auf technischer und hygienischer Ebene zugelassene Verbrauchsmaterialien zur Verfügung. Bei Verwendung von nicht vom Lieferanten gelieferten und nicht zugelassenen Verbrauchsmaterialien kann dieser nicht für Mängel haftbar gemacht werden und kann die Wartung des Automaten einstellen.
Um das einwandfreie technische Funktionieren des Automaten zu gewährleisten, kann der Lieferant jederzeit aus der Ferne auf den Automaten zugreifen, um Wartungsarbeiten und Programmaktualisierungen durchzuführen.
Artikel 6 – Preise
Die Dienstleistungen und Produkte werden zu den am Tag der Bestellung geltenden Preisen des Lieferanten geliefert, gemäß der Preisliste des Lieferanten und/oder dem zuvor vom Lieferanten erstellten und vom Kunden angenommenen Abonnementformular, wie im obigen Artikel „Bestellungen" angegeben.
Die Preise verstehen sich netto und ohne MwSt.
Die Preise der Dienstleistungen können vom Lieferanten jedes Jahr bei der vertraglichen Verlängerung der Dienstleistungen geändert werden.
Dienstleistungen und Produkte, deren Preis nicht genau angegeben werden kann, sind Gegenstand eines detaillierten Kostenvoranschlags.
Artikel 7 – Zahlungsmodalitäten
7.1 Zahlungsbedingungen für Bestellungen von Dienstleistungen und Produkten außer Abonnements, außer Automaten
Bestellungen sind Bestellungen mit Zahlungsverpflichtung, was bedeutet, dass solche Bestellungen eine sofortige Zahlung durch den Kunden voraussetzen.
Die folgenden Zahlungsarten können verwendet werden:
- Zahlung per Bankkarte: Visa, Mastercard, American Express, andere Bankkarten,
- Zahlung per Überweisung,
- Zahlung per Lastschrift vom Bankkonto des Kunden.
Es wird klargestellt, dass Bestellungen im E-Shop des Lieferanten gemäß den allgemeinen Nutzungsbedingungen des E-Shops vor dem Versand bezahlt werden.
Etwaige Bankgebühren im Zusammenhang mit der Bezahlung der Produkte und Dienstleistungen, welcher Art auch immer (insbesondere Überweisungs-, Lastschriftgebühren, Interventions- oder Umtauschprovisionen usw.), gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Kein Abzug und keine Verrechnung dieser Gebühren darf auf den vom Lieferanten in Rechnung gestellten Betrag angewandt werden.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist oder einem Zahlungsvorfall bei der dem Kunden zugesandten Rechnung werden Verzugsstrafen in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes, angewandt auf den Bruttobetrag (inkl. MwSt.) des auf der besagten Rechnung ausgewiesenen Preises, automatisch und von Rechts wegen zugunsten des Lieferanten fällig, ohne jede Formalität oder vorherige Inverzugsetzung. Der Kunde muss außerdem eine pauschale Mindestentschädigung von 40 Euro für Beitreibungskosten entrichten, die von Rechts wegen geschuldet ist.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungsbedingungen oder einem Zahlungsvorfall behält sich der Lieferant das Recht vor, von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung die Erbringung der laufenden zusätzlichen Dienstleistungen, insbesondere IT-Dienstleistungen, ob vom Kunden bezahlt oder nicht, sowie die Lieferung der laufenden Bestellungen auszusetzen oder zu annullieren.
7.2 Zahlungsbedingungen für Abonnements
Die Bezahlung der Dienstleistungsabonnements erfolgt per monatlicher SEPA-Lastschrift zum Ausstellungsdatum der Rechnung.
Etwaige Bankgebühren im Zusammenhang mit der Bezahlung der Produkte und Dienstleistungen, welcher Art auch immer (insbesondere Überweisungs-, Lastschriftgebühren, Interventions- oder Umtauschprovisionen usw.), gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Kein Abzug und keine Verrechnung dieser Gebühren darf auf den vom Lieferanten in Rechnung gestellten Betrag angewandt werden.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist oder einem Zahlungsvorfall bei der dem Kunden zugesandten Rechnung werden Verzugsstrafen in Höhe des um fünf Punkte erhöhten gesetzlichen Zinssatzes, angewandt auf den Bruttobetrag (inkl. MwSt.) des auf der besagten Rechnung ausgewiesenen Preises, automatisch und von Rechts wegen zugunsten des Lieferanten fällig, ohne jede Formalität oder vorherige Inverzugsetzung. Der Kunde muss außerdem eine pauschale Mindestentschädigung von 40 Euro für Beitreibungskosten entrichten, die von Rechts wegen geschuldet ist.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungsbedingungen oder einem Zahlungsvorfall behält sich der Lieferant das Recht vor, von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung die Erbringung der laufenden zusätzlichen Dienstleistungen, insbesondere IT-Dienstleistungen, ob vom Kunden bezahlt oder nicht, sowie die Lieferung der laufenden Bestellungen auszusetzen oder zu annullieren.
7.3 Zahlungsbedingungen für Automaten
Die Bestellung eines Automaten setzt eine Zahlung des Kunden gemäß den folgenden Modalitäten voraus:
-
Zahlung aus Eigenmitteln: die vollständige Bezahlung des Preises muss vor der Lieferung des Automaten erfolgen.
-
Bankfinanzierung oder Kreditinstitut: der Kunde muss vor der Lieferung eine feste und endgültige Finanzierungszusage vorlegen. Ohne diese Zusage kann keine Lieferung erfolgen.
-
Leasing: der Kunde muss vor der Lieferung eine feste und endgültige Finanzierungszusage vorlegen. Ohne diese Zusage kann keine Lieferung erfolgen.
Bei der Bestellung kann eine Anzahlung verlangt werden. Diese Anzahlung verbleibt im Falle der Stornierung der Bestellung durch den Kunden beim Lieferanten.
Die folgenden Zahlungsarten können verwendet werden:
- Zahlung per Überweisung,
- Zahlung per Lastschrift vom Bankkonto des Kunden.
Etwaige Bankgebühren im Zusammenhang mit der Bezahlung der Produkte und Dienstleistungen, welcher Art auch immer (insbesondere Überweisungs-, Lastschriftgebühren, Interventions- oder Umtauschprovisionen usw.), gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Kein Abzug und keine Verrechnung dieser Gebühren darf auf den vom Lieferanten in Rechnung gestellten Betrag angewandt werden.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist oder einem Zahlungsvorfall bei der dem Kunden zugesandten Rechnung werden Verzugsstrafen in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes, angewandt auf den Bruttobetrag (inkl. MwSt.) des auf der besagten Rechnung ausgewiesenen Preises, automatisch und von Rechts wegen zugunsten des Lieferanten fällig, ohne jede Formalität oder vorherige Inverzugsetzung. Der Kunde muss außerdem eine pauschale Mindestentschädigung von 40 Euro für Beitreibungskosten entrichten, die von Rechts wegen geschuldet ist.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungsbedingungen oder einem Zahlungsvorfall behält sich der Lieferant das Recht vor, von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung die Erbringung der laufenden zusätzlichen Dienstleistungen, insbesondere IT-Dienstleistungen, ob vom Kunden bezahlt oder nicht, sowie die Lieferung der laufenden Bestellungen auszusetzen oder zu annullieren.
Artikel 8 – Transport – Lieferung
Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Transportart seiner Wahl zu verwenden. Die Lieferung der Produkte erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse.
Die Lieferfristen sind unverbindlich: jede Verzögerung, gleich aus welchem Grund, kann weder die Haftung des Lieferanten begründen noch die Auflösung des Verkaufs nach sich ziehen.
Die Preise der Leistungen, des Transports und der Installation sind diejenigen, die in der am Tag des Eingangs der Bestellung geltenden Preisliste des Lieferanten aufgeführt sind.
Die durch jede Adressänderung nach Eingang der Bestellung entstehenden Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Ebenso werden im Falle besonderer Wünsche des Kunden hinsichtlich der Verpackungs- oder Transportbedingungen der bestellten Produkte, die vom Lieferanten ordnungsgemäß schriftlich akzeptiert wurden, die damit verbundenen Kosten Gegenstand einer spezifischen ergänzenden Rechnung sein.
Artikel 9 – Eigentumsübergang – Gefahrübergang
Der Eigentumsübergang der Produkte zugunsten des Kunden ist bis zur Ausstellung der vom Lieferanten ausgestellten Endrechnung über Lieferung oder Inbetriebnahme und der vollständigen Bezahlung dieser Rechnung durch den Kunden, in Haupt- und Nebenbeträgen, ausgesetzt, selbst im Falle der Gewährung einer Zahlungsfrist und ungeachtet des Lieferdatums der besagten Produkte.
In ausdrücklicher Vereinbarung kann der Lieferant die Rechte, die er aufgrund dieser Eigentumsvorbehaltsklausel besitzt, für jede seiner Forderungen gegen die Gesamtheit der im Besitz des Kunden befindlichen Produkte geltend machen, wobei letztere vertraglich als die unbezahlten vermutet werden. Zu diesem Zweck wird der Lieferant dem Kunden eine Inverzugsetzung durch jedes schriftliche Mittel zusenden, das den Erhalt belegen kann (Einschreiben mit Rückschein, E-Mail mit Empfangsbestätigung, außergerichtliche Urkunde), und ihn auffordern, seine Situation innerhalb einer Frist von drei (3) Werktagen ab Erhalt der besagten Inverzugsetzung zu bereinigen.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Lieferant ohne vollständige Bezahlung der geschuldeten Beträge ohne weitere Formalität:
-
die unbezahlten Produkte zur Entschädigung für alle seine unbezahlten Rechnungen herausverlangen und zurücknehmen, unbeschadet seines Rechts auf Auflösung der laufenden Verkäufe und aller anderen Maßnahmen, zu deren Erhebung gegen den Kunden er berechtigt wäre;
-
die Automaten aus der Ferne stilllegen oder jede dem Kunden angebotene Dienstleistung unterbrechen, bis zur vollständigen Bezahlung des Preises der Produkte.
Der Lieferant organisiert die Rücknahmevorgänge der Produkte und legt die praktischen Modalitäten (Datum, Uhrzeit, Ort und Transportmittel) fest, nachdem er den Kunden schriftlich informiert hat. Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den betreffenden Produkten zu ermöglichen und deren Abholung zu erleichtern, ohne sich dem widersetzen oder diesen Zugang von irgendeiner Bedingung abhängig machen zu können. Jedes vom Kunden der ordnungsgemäßen Durchführung der Rücknahmevorgänge in den Weg gelegte Hindernis begründet seine Haftung und kann zu einem Eilverfahren auf Kosten des Kunden führen.
Der Kunde bleibt für die Produkte bis zu ihrer tatsächlichen Rücknahme durch den Lieferanten verantwortlich. Die mit den Rücknahmevorgängen verbundenen Kosten (Transport, Handhabung, Anfahrt) werden vollständig vom Kunden getragen und kommen zu den aufgrund der unbezahlten Rechnungen geschuldeten Beträgen hinzu.
Diese Eigentumsvorbehaltsklausel steht dem Übergang der Gefahren der bestellten Produkte auf den Kunden ab ihrer Lieferung an ihn nicht entgegen: der Übergang der Gefahren des Verlusts und der Beschädigung der Produkte auf den Kunden erfolgt ab Lieferung und Empfang der besagten Produkte, unabhängig vom Eigentumsübergang, und zwar ungeachtet des Datums der Bestellung und deren Bezahlung.
Ab der Lieferung der Produkte hat der Kunde die Eigenschaft eines Verwahrers und Hüters der Produkte.
Es wird jedoch klargestellt, dass der Kunde für jeden „Renaissance"-Automaten, d. h. einen, der bereits vor der für den Kunden durchgeführten Inbetriebnahme Gegenstand einer Inbetriebnahme war, den besagten Automaten am Tag der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags im vorliegenden Zustand annimmt und ab diesem Datum die Verantwortung dafür übernimmt, wenn der Automat nicht in der Werkstatt des Lieferanten aufgearbeitet und am Standort verkauft wird.
Artikel 10 – Modalitäten der Erbringung der Dienstleistungen
Die gewählten Dienstleistungen werden innerhalb einer Frist von höchstens einem (1) Monat ab ihrem Abschluss gemäß der Definition in Artikel 2 erbracht.
Die Haftung des Lieferanten kann in keinem Fall im Falle einer dem Kunden zuzurechnenden Verzögerung oder Aussetzung der Erbringung der Leistung oder im Falle höherer Gewalt begründet werden.
Die mit den Wartungsarbeiten von WebPilot und der click&collect-Anwendung verbundenen Dienstunterbrechungen werden dem Kunden über WebPilot vorab mitgeteilt.
Jede Garantieleistung eines Automaten, ob per Abonnement oder per Einzelabrechnung abgeschlossen, umfasst die Übernahme der Kosten für Ersatzteile und Arbeitskosten durch den Lieferanten, ausgenommen Anfahrtskosten, anlässlich jeder Reparatur, die im französischen Mutterland außer Korsika während des abgeschlossenen Garantiezeitraums erfolgt, mit Ausnahme der Reparatur der folgenden Elemente: Bildschirm, Computer und Zahlungssystem. Der Abschluss dieser Garantie erfolgt vorbehaltlich einer positiven Diagnose seitens des Lieferanten und gegebenenfalls einer Instandsetzung des Automaten, die beide Gegenstand eines gesonderten Kostenvoranschlags und einer gesonderten Rechnung sein werden. Für Getränke-, Snacking-, Baguette- oder Schließfach-Automaten kann keine Garantieleistung abgeschlossen werden.
Artikel 11 – Haftung des Lieferanten – Garantie
11.1 Bezüglich der Dienstleistungen
Der Lieferant gewährleistet dem Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Freiheit von jeglicher Vertragswidrigkeit der Dienstleistungen und jeglichem versteckten Mangel, der auf einem Konstruktions- oder Erbringungsmangel der besagten Dienstleistungen beruht, unter Ausschluss jeder Fahrlässigkeit oder jedes Verschuldens des Kunden.
Die Haftung des Lieferanten kann nur im Falle eines nachgewiesenen Verschuldens oder einer nachgewiesenen Fahrlässigkeit begründet werden und ist auf direkte Schäden beschränkt, unter Ausschluss jedes indirekten Schadens, welcher Art auch immer.
Um seine Rechte geltend zu machen, muss der Kunde den Lieferanten bei Verlust jeglichen damit verbundenen Anspruchs innerhalb einer Frist von höchstens dreißig (30) Tagen ab ihrer Entdeckung schriftlich über das Vorhandensein der Mängel informieren.
Der Lieferant wird die als mangelhaft beurteilten Dienstleistungen auf seine ausschließlichen Kosten gemäß den geeigneten und vom Kunden genehmigten Modalitäten berichtigen oder berichtigen lassen.
In jedem Fall wäre, sollte die Haftung des Lieferanten festgestellt werden, die Garantie des Lieferanten auf den vom Kunden für die Erbringung der Dienstleistungen gezahlten Nettobetrag (ohne MwSt.) beschränkt.
11.2 Bezüglich der Produkte
11.2.1 Verbrauchsmaterialien, die zum sofortigen Gebrauch bestimmt sind, haben keinen Garantiezeitraum.
Der Kunde ist verpflichtet, den augenscheinlichen Zustand der Verbrauchsmaterialien bei der Lieferung zu überprüfen. Mangels vom Kunden bei der Lieferung ausdrücklich erklärter Vorbehalte gelten die vom Lieferanten gelieferten Verbrauchsmaterialien in Menge und Qualität als der Bestellung entsprechend.
Der Kunde verfügt über eine Frist von acht (8) Tagen ab der Lieferung und dem Empfang der bestellten Verbrauchsmaterialien, um solche Vorbehalte schriftlich beim Lieferanten zu erklären.
Keine Reklamation kann bei Nichteinhaltung dieser Formalitäten durch den Kunden gültig angenommen werden. Der Lieferant ersetzt schnellstmöglich und auf seine Kosten die gelieferten Verbrauchsmaterialien, deren Vertragswidrigkeit vom Kunden ordnungsgemäß nachgewiesen wurde.
11.2.2 Der Lieferant gewährt eine Garantie auf die Pizza-Automaten bei ihrem Verkauf unter den folgenden Bedingungen:
Neue, im französischen Festland verkaufte Pizza-Automaten sind für die Dauer eines (1) Jahres ab dem Datum ihrer Inbetriebnahme garantiert. Diese Garantie deckt Teile und Arbeitskosten ab, unter Ausschluss des Bildschirms, des Zahlungssystems und des Computers. Die Anfahrtskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Garantie gilt nur im französischen Festland.
Neue, für den Export bestimmte Pizza-Automaten sind für die Dauer eines (1) Jahres ab dem Datum ihrer Inbetriebnahme garantiert. Diese Garantie deckt ausschließlich Teile ab, unter Ausschluss des Bildschirms, des Zahlungssystems und des Computers. Die Anfahrts- und Arbeitskosten gehen zu Lasten des Kunden.
„Renaissance"-Pizza-Automaten, die in der Werkstatt vom Lieferanten aufgearbeitet wurden, sind für die Dauer von sechs (6) Monaten ab ihrer Inbetriebnahme garantiert. Diese Garantie deckt Teile und Arbeitskosten ab, unter Ausschluss des Bildschirms, des Zahlungssystems und des Computers. Die Anfahrtskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Garantie gilt nur im französischen Festland.
„Renaissance"-Pizza-Automaten, die in der Werkstatt vom Lieferanten aufgearbeitet wurden und für den Export bestimmt sind, sind für die Dauer von sechs (6) Monaten ab dem Datum ihrer Inbetriebnahme garantiert. Diese Garantie deckt ausschließlich Teile ab, unter Ausschluss des Bildschirms, des Zahlungssystems und des Computers. Die Anfahrts- und Arbeitskosten gehen zu Lasten des Kunden. „Renaissance"-Pizza-Automaten, die nicht in der Werkstatt vom Lieferanten aufgearbeitet wurden, genießen keinerlei Garantie.
Für jeden „Renaissance"-Pizza-Automaten, der nicht in der Werkstatt vom Lieferanten aufgearbeitet und am Standort verkauft wird, nimmt der Kunde den besagten Automaten im vorliegenden Zustand an und erkennt an, von seinem äußeren Zustand am Tag der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags Kenntnis genommen zu haben, und übernimmt ab diesem Datum die Verantwortung dafür.
Der Lieferant gewährt ausnahmsweise eine Garantie auf die von der Gesellschaft API TECH (RCS 451 972 483) zwischen dem 2. August 2024 und dem 31. Juli 2025 verkauften und im französischen Mutterland außer Korsika in Betrieb genommenen neuen Automaten unter den folgenden Bedingungen: neue Automaten, ausgenommen Getränke-, Baguette- oder Schließfach-Automaten, sind auf Teile und Arbeitskosten garantiert, ausgenommen Bildschirm, Computer und Zahlungssystem und ausgenommen Anfahrtskosten, ab dem 1. August 2025 für eine Dauer, die ein (1) Jahr ab dem Datum der Rechnungsstellung des Automaten durch die Gesellschaft API TECH nicht überschreiten darf.
Der Kunde erkennt an, ausführlich über sämtliche Merkmale der neuen Automaten informiert worden zu sein.
Der Kunde erkennt an, über die Notwendigkeit informiert worden zu sein, im Rahmen des Betriebs der Automaten die geltenden Vorschriften einzuhalten. Der Lieferant kann nicht für eine missbräuchliche Nutzung durch den Kunden und/oder jede nicht mit den für die Tätigkeit des Kunden geltenden gesetzlichen Verpflichtungen konforme Nutzung haftbar gemacht werden.
Ersatzteile und Reparaturen sind für die Dauer von sechs (6) Monaten ab ihrer Lieferung garantiert, ausgenommen Anfahrtskosten. Der Austausch der defekten Teile bewirkt keine Verlängerung der Garantiedauer des Lieferanten.
11.3 Nichtanwendung der Garantie
In allen Fällen einer vom Lieferanten gewährten Garantie (anfängliche vertragliche Garantie, Abonnement oder Einzelabrechnung) sind Einsätze und Reparaturen aufgrund von Beschädigungen, die sich aus Folgendem ergeben, nicht von der Garantie gedeckt:
- Bewegung des Automaten, Fahrlässigkeit, Nutzungsfehler, Vandalismus,
- mangelnde Wartung des Automaten durch den Kunden, wie in der Bedienungsanleitung des Automaten vorgeschrieben,
- jeder Eingriff einer dem Lieferanten fremden und nicht von ihm beauftragten Person (insbesondere wenn der Einbau der Ersatzteile nicht vom Lieferanten vorgenommen wurde); insbesondere wenn der Kunde selbst Ersatzteile austauscht, kann der Lieferant nicht für vom Kunden oder jeder in seinem Auftrag handelnden Person begangene Montage- und Einstellfehler haftbar gemacht werden; jede Beschädigung oder Fehlfunktion, die sich aus einer vom Kunden vorgenommenen fehlerhaften Montage oder Einstellung ergibt, ist von jeder Garantie ausgeschlossen und wird zum geltenden Tarif in Rechnung gestellt,
- Naturkatastrophen oder jeder Unfall oder Vorfall, dessen Ursache außerhalb des Automaten liegt (klimatische und umweltbedingte Bedingungen, Wasserschäden, Feuer, Stoß usw.),
- Verwendung von ungeeignetem elektrischem Strom oder jede andere Ursache, die dieselben Wirkungen hervorruft,
- Verwendung von nicht vom Lieferanten verkauften Verbrauchsmaterialien (Boxen, Backschnittstellen und Etiketten),
- jede informatische Änderung (Software oder Automat).
Jeder Einsatz, der sich aus einem oben genannten Fall der Beschädigung ergibt, wird zum zum Zeitpunkt des Einsatzes geltenden Tarif des Lieferanten in Rechnung gestellt.
11.4 Regulatorische Konformität der WebPilot-Software
Die WebPilot-Software wird in Übereinstimmung mit der zum Zeitpunkt ihrer Bereitstellung geltenden französischen Gesetzgebung und Regulierung entwickelt und gewartet.
Im Allgemeinen kann der Lieferant nicht für irgendeine administrative, steuerliche, strafrechtliche oder sonstige Sanktion haftbar gemacht werden, die dem Kunden von den zuständigen Behörden seines Landes (außerhalb Frankreichs) auferlegt wird und sich aus der Nichteinhaltung der für seine Tätigkeit geltenden Vorschriften durch den Kunden ergibt, gleich aus welchem Grund.
Es obliegt dem Kunden, in eigener alleiniger Verantwortung die Konformität seiner Tätigkeit mit sämtlichen in seinem Niederlassungsland und in jedem Land, in dem er seine Tätigkeit ausübt, geltenden gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen sicherzustellen.
Sollte sich eine Weiterentwicklung von WebPilot als notwendig erweisen, um seine Konformität mit einer im Land des Kunden (außerhalb Frankreichs) geltenden Regulierung, Gesetzgebung, technischen Norm oder behördlichen Entscheidung zu gewährleisten, gingen die damit verbundenen Entwicklungskosten vollständig zu Lasten des Kunden. Erfasst sind, nicht abschließend: die steuerlichen Verpflichtungen des Landes des Kunden (insbesondere elektronische Rechnungsstellung, für Kassenbons geltende Normen, spezifische Steuern), die Anforderungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten sowie jede von einer örtlichen öffentlichen Behörde auferlegte Verpflichtung.
Der Kunde ist allein für die in seinem Land geltende regulatorische Beobachtung verantwortlich. In diesem Sinne obliegt es ihm: die Anwendung der gesetzlichen und regulatorischen Texte zu kontrollieren, die die Nutzung der Software beeinträchtigen könnten; den Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu informieren, sobald er von einer Regulierung oder einer regulatorischen Änderung Kenntnis hat, die eine Anpassung der Software erfordert, um es dem Lieferanten zu ermöglichen, die Entwicklungen unter zufriedenstellenden Bedingungen durchzuführen; dem Lieferanten sämtliche für die Durchführung der Entwicklung erforderlichen Texte, technischen Spezifikationen und offiziellen Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Der Lieferant kann nicht für irgendeine Verzögerung bei der Herstellung der Konformität der Software noch für irgendeine vom Kunden erlittene Sanktion oder Schaden haftbar gemacht werden, die sich aus einem Versäumnis oder einer Verzögerung bei der Übermittlung der regulatorischen Information durch den Kunden ergibt.
Nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung des Kunden müssen sich der Lieferant und der Kunde innerhalb einer Frist von fünfzehn (15) Werktagen treffen, um: die regulatorische Qualifizierung des Antrags zu validieren und einen geschätzten Realisierungszeitplan unter Berücksichtigung der geltenden Inkrafttretensvorgaben festzulegen. Ein detaillierter Entwicklungskostenvoranschlag wird vor jedem Beginn der Analysen, Schritte und Arbeiten der schriftlichen Annahme des Kunden vorgelegt.
Keine regulatorische Entwicklung wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden zum entsprechenden Kostenvoranschlag und Lastenheft eingeleitet.
Es wird klargestellt, dass der Lieferant nicht verpflichtet ist, eine regulatorische Entwicklung durchzuführen, wenn diese seine technische oder operative Kapazität übersteigt, auch wenn der Kunde die damit verbundenen Kosten übernimmt.
Die Bestimmungen dieses Artikels gelten für sämtliche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser AGB in Ausführung befindlichen Verträge, einschließlich der zuvor geschlossenen, sobald der Kunde die WebPilot-Software nach diesem Datum nutzt. Die fortgesetzte Nutzung der WebPilot-Software durch den Kunden nach Benachrichtigung über die Aktualisierung dieser AGB gilt als vorbehaltlose Annahme von Artikel 11.4 in seiner geltenden Fassung.
11.5 Regulatorische Konformität der Automaten
Die Automaten entsprechen der zum Zeitpunkt ihrer Bereitstellung geltenden französischen Gesetzgebung und Regulierung.
Im Allgemeinen kann der Lieferant nicht für irgendeine administrative, gesundheitsrechtliche, steuerliche, zollrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Sanktion oder für irgendeine andere Kosten haftbar gemacht werden, die dem Kunden von den zuständigen Behörden seines Landes (außerhalb Frankreichs) auferlegt werden, sowie für die damit verbundenen finanziellen Folgen, die sich aus der Nichteinhaltung der für die Installation, den Betrieb und die Nutzung des Automaten geltenden Vorschriften durch den Kunden ergeben, gleich aus welchem Grund.
Es obliegt dem Kunden, in eigener alleiniger Verantwortung die Konformität der Installation und des Betriebs des Automaten mit sämtlichen in seinem Niederlassungsland geltenden gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Gesundheits- und Lebensmittelnormen, Hygiene, Sicherheit, Städtebau und Nutzung des öffentlichen Raums, sowie in jedem Land, in dem er seine Tätigkeit ausübt.
Artikel 12 – Internetverbindung
Die Anwendungen WebPilot und Click&Collect erfordern eine Internetverbindung.
Folglich kann die Gesellschaft FLD TECH nicht für Fehlfunktionen der Internetverbindung, die dem Strom- oder Internetzugangsanbieter zuzurechnen sind, sowie deren Folgen haftbar gemacht werden.
Artikel 13 – Geistiges Eigentum
Der Lieferant bleibt Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums und seines mit den Dienstleistungen verbundenen Know-hows, sei es, dass er Eigentümer ist oder von Lizenzen profitiert, die von Drittanbietern gewährt werden.
Wenn Software für die Nutzung einer Dienstleistung erforderlich ist, gewährt der Lieferant dem Kunden daran ein persönliches, nicht ausschließliches, nicht abtretbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht, das auf die Dauer des Dienstleistungsabonnements beschränkt ist.
Dieses Recht wird nur zu dem einzigen und alleinigen Zweck gewährt, dem Kunden die Nutzung der Dienstleistungen zu ermöglichen, unter Ausschluss jedes anderen Zwecks.
Der Kunde unterlässt strikt jede andere Nutzung der vorgenannten Software, insbesondere jede Anpassung, Änderung, Korrektur, Übersetzung, Bearbeitung, Verbreitung und Dekompilierung, ohne dass diese Liste abschließend wäre.
Artikel 14 – Personenbezogene Daten
Der Lieferant und der Betreiber verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die mit diesen Bedingungen verbundenen Verarbeitungen personenbezogener Daten der geltenden anwendbaren Regulierung entsprechen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 („DSGVO") sowie dem Gesetz Nr. 2018-493 vom 20. Juni 2018.
Der Lieferant wird über WebPilot die folgenden personenbezogenen Daten erheben:
| Betroffene Personen | Rechtsgrundlage | Zweck der Datenverarbeitung | Betroffene personenbezogene Daten | Aufbewahrungsdauer der Daten |
|---|---|---|---|---|
| Kunde | Erfüllung eines Vertrags | Verwaltung des Kunden durch den Lieferanten Bereitstellung an den Kunden für seinen Betrieb | Personenstand, Identität, Identifikationsdaten, Kontakt: Name Vorname Telefonnummer E-Mail-Adresse Handelsname / Firmenname des Kunden Verbindungsdaten: WebPilot-Login (Benutzername + Passwort) Bankdaten zum Bankvertrag für das Zahlungsterminal: Händlernummer Bankleitzahl SIRET-Nr. | Dauer der Vertragsbeziehung + 2 Jahre |
| Verbraucher | Einwilligung | Nutzung der mobilen Anwendung Click&Collect | Personenstand, Identität, Identifikationsdaten, Kontakt: Name Vorname Geburtsdatum Telefonnummer Postleitzahl Verbindungsdaten: Click&Collect-Login (Benutzername + Passwort) Präferenzen: Verwendete(r) Automat(en) | Bis zur Löschung des Kontos durch den Verbraucher |
| Verbraucher | Erfüllung eines Vertrags | Transaktionen per Bankkarte | Bankdaten: Kreditkartennummer | Für die Transaktion erforderliche Dauer |
Der Lieferant handelt als Verantwortlicher (im Sinne von Artikel 4 Absatz 7 der DSGVO) hinsichtlich der Verwaltung der Daten des Kunden und als Auftragsverarbeiter (im Sinne von Artikel 4 Absatz 8 der DSGVO) hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Verbraucher.
Der Lieferant verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden und der Verbraucher angemessen, sachdienlich und auf das für die festgelegten Zwecke notwendige Maß beschränkt zu verarbeiten, unter Einhaltung der bei ihrer Erhebung ursprünglich festgelegten Zwecke oder zu mit den ursprünglichen Zwecken vereinbaren Zwecken, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht oder auf der Grundlage einer gesonderten Rechtsgrundlage.
Der Zugang zu den genannten personenbezogenen Daten ist auf die Mitarbeiter und Hilfspersonen des Lieferanten beschränkt, die diese zwingend verarbeiten müssen, um die festgelegten Zwecke zu erreichen.
Dritte können potenziell Empfänger aller oder eines Teils der vorgenannten personenbezogenen Daten sein, ohne die Genehmigung der betroffenen Personen, sofern dies für die Ausführung einer vom Lieferanten als Unterauftrag vergebenen Tätigkeit oder Funktion erforderlich ist. Die betroffenen Dritten unterliegen Verpflichtungen zur Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO oder gleichwertiger Bestimmungen. In jedem Fall verpflichtet sich der Lieferant, die betreffenden personenbezogenen Daten ohne vorherige Einwilligung der betroffenen Personen nicht weiterzuverkaufen, zu übermitteln oder Dritten Zugang dazu zu gewähren, außer im Falle einer zwingenden gesetzlichen Verpflichtung.
Der Lieferant verpflichtet sich ferner, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen anzuwenden, um die Sicherheit der genannten personenbezogenen Daten zu gewährleisten und ihre Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit zu wahren.
Der Kunde und die Verbraucher verfügen über ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit und Widerspruch hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten sowie über die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der CNIL über Plaintes | CNIL einzureichen, wenn sie der Auffassung sind, dass ihre personenbezogenen Daten nicht in Übereinstimmung mit der geltenden anwendbaren Regulierung verarbeitet werden.
Um mehr über die Verwaltung der personenbezogenen Daten durch den Lieferanten zu erfahren und/oder die oben beschriebenen Rechte auszuüben, kann der Kunde den Datenschutzbeauftragten des Lieferanten kontaktieren:
- per E-Mail: juridique@fldtech.fr
- per Post: 11 Avenue du Général de Gaulle 54280 SEICHAMPS, Frankreich
Artikel 15 – Zuständigkeit
JEDER STREIT, DER ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DEM LIEFERANTEN IM RAHMEN IHRER BEZIEHUNGEN ENTSTEHEN KANN, FÄLLT IN DIE AUSSCHLIESSLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DES HANDELSGERICHTS VON NANCY.
Artikel 16 – Vertragssprache – Anwendbares Recht
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die sich daraus ergebenden Vorgänge unterliegen dem französischen Recht.
Sie sind in französischer Sprache abgefasst. Sollten sie in eine oder mehrere Sprachen übersetzt werden, ist im Streitfall allein der französische Text maßgeblich.